Denkmalimmobilien kaufen im Rhein-Main-Gebiet

Immobilien & Allfinanz Management GmbH

Jahrelange Erfahrung und Expertise

lokales Branchennetzwerk

professionelle Beratung

Sie möchten eine Denkmalimmobilie kaufen? Objekte, die unter Denkmalschutz stehen, sehen in der Regel nicht nur attraktiv aus, sondern befinden sich meist in erstklassiger Lage. Die geschützten Häuser finden Sie häufig in traditionellen Ortskernen wie der der Stadt Hanau. Sie sind begehrter Wohnraum – und eine attraktive Kapitalanlage.

Gebäude unter Denkmalschutz weisen einen besonderen architektonischen und historischen Wert auf. Die Denkmalbehörden der Länder, Landkreise und Städte entscheiden anhand bestimmter Kriterien über das Aufnehmen in die Denkmalliste.

Ist das Investment sinnvoll und in welchem Fall lohnt es sich besonders? Bringt der Kauf einer Denkmalimmobilie Nachteile mit sich? Im Folgenden erfahren Sie Wissenswerten, wenn Sie eine Denkmalimmobilie kaufen möchten.

Inhalt

Denkmalimmobilien kaufen mit der IAM GmbH

Denkmalimmobilien stehen unter besonderem Schutz, weil sie historisch oder architektonisch herausragend oder Teil eines geschützten Ortsteils sind. Die Denkmalschutzbehörden der Bundesländer, Kreise und Städte entscheiden anhand der Denkmalschutzgesetze über den Status der Immobilien.

Beispiele für Baudenkmäler sind

  • Fachwerkhäuser
  • Historische Villen
  • Schlösser
  • Burgen
  • Kirchen und Kapellen
  • Geschäftshäuser oder Gewerbeimmobilien
  • Produktionsstätten
  • Wohnhäuser
  • Gutshäuser 
  • Stadttore
  • Theater oder Kinos

Sie möchten eine Denkmalimmobilie kaufen und haben Fragen? Die IAM GmbH steht Ihnen nicht nur mit Rat zur Seite. Hier finden Sie eine Auswahl unserer schönen Denkmalimmobilien:

Kapitalanlage in Hanau? Darum sollten Sie eine Denkmalimmobilie kaufen

Malerisches Fachwerk, schicke Stadtvillen, herrschaftliche Landhäuser: Denkmalgeschützte Immobilien überzeugen mit ihrem Prestige und ihrer Lage. Auch als Kapitalinvestition sind sie äußerst attraktiv. In Deutschland gelten Sie als eine der letzten steuergünstigen Anlagemöglichkeiten.

Sie möchten eine Denkmalimmobilie kaufen? Neben den steuerlichen Vorteilen profitieren Sie bei der Sanierung außerdem von staatlichen Förderungen. Der Besitz bringt allerdings auch Verpflichtungen mit sich: Für bauliche Veränderungen ist die Genehmigung der relevanten Behörden erforderlich.

Für einen ersten Überblick haben wir die Vorteile im Zusammenhang mit dem Kauf einer Denkmalimmobilie kurz und knapp für Sie zusammengefasst:

  • Steuerlichen Vorteile
  • Einnahmen durch Vermietung
  • Inflationsgeschützte Investition
  • Krisensichere Anlageform
  • Hohes Wertsteigerungspotenzial
Fassade einer Denkmalimmobilie

Für wen lohnt es sich?

Sie denken darüber nach, eine Denkmalimmobilie zu kaufen? Als steueroptimiertes Investment bieten die Objekte einige Vorteile. Wie vor jeder großen Anlage gilt: Lassen Sie sich umfassend von einem Profi mit ausführlichen Branchenkenntnissen beraten. Teil einer professionellen Betreuung ist das Analysieren Ihrer individuellen Situation, möglicher Kosten durch das Investitionsobjekt und potenzieller Entwicklungen bezüglich der Lage des denkmalgeschützten Gebäudes. Besonders lohnend ist der Kauf von Denkmalimmobilien, wenn Sie ein relativ hohes Einkommen mit großer Einkommenssteuerlast haben. Dringliche Sanierungsmaßnahmen können den Investitionsbedarf zunächst intensivieren. Auch bei hohen verfügbaren Kapitalbeträgen erfordert dies genaue Kalkulationen. Wenden Sie sich beim Kauf einer Denkmalimmobilie in Hanau oder im Rhein-Main-Gebiet an die Immobilien & Allfinanz Management GmbH. Wir stehen Ihnen mit unserem gesamten Leistungskatalog zur Verfügung. Von Finanzierung bis Vermarktung, wir sind Ihr Immobilienprofi. Vertrauen Sie auf unsere Expertise:

Wir stellen Ihnen unser außerordentliches Know-how zur Verfügung.

Unsere erfahrenen Immobilienexpertinnen und -experten beraten Sie vollumfänglich zu Ihren individuellen Optionen. Ob Marktanalyse, Immobilienbewertung oder Marketingstrategie, wir versorgen Sie rundum mit unseren Leistungen.

Wir kennen den lokalen Immobilienmarkt.

Unser Unternehmenssitz befindet sich in Hanau. Wir kennen die Immobilienbranche im Rhein-Main-Gebiet genau und sind zu verlässlichen Prognosen in der Lage. Besichtigungen betreuen wir gern persönlich – auch kurzfristig.

Wir bieten ein umfassendes Repertoire.

Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien, Ein- oder Mehrfamilienhäuser oder Grundstücke: Die IAM GmbH unterstützt Sie beim Kauf vielfältiger Denkmalimmobilien.

Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit?

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06181 / 1808510, der E-Mail-Adresse info@iam-deutschland.de oder über unser Kontaktformular.

Was muss ich beim Kauf einer Denkmalimmobilie im
Rhein-Main-Gebiet beachten?

Immobilien im Rhein-Main-Gebiet sind begehrt. In einigen Landkreisen der Region kann sogar für klassische Immobilien mit Wertsteigerungen gerechnet werden. Der Kauf von Denkmalimmobilien ist für die Gegenden Wiesbaden, Bensheim, Darmstadt, Alzenau oder Offenbach umso aussichtsreicher.

Wer eine Denkmalimmobilie kauft, nimmt früher oder später mit den relevanten Behörden der Regionen Kontakt auf. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden im Falle von Umbaumaßnahmen oder Abrissen. Denkmalfachbehörden stehen eher beratend zur Seite: Expertinnen und Experten für Denkmalpflege unterstützen die Denkmalschutzbehörde und Inhaberinnen und Inhaber geschützter Gebäude mit Fachwissen.

Ein Denkmalschutz muss nicht für immer gültig sein. Gibt es das Anliegen für den Schutz eines Hauses, kann ein Antrag an die jeweilige Denkmalschutzbehörde gestellt werden. So wird es Teil der offiziellen Denkmalliste. Ebenso kann ein Antrag auf Aufhebung eingereicht werden.

Sie suchen Rat zu Themen rund um den Kauf von Denkmalimmobilien? Das Team der IAM GmbH in Hanau steht Ihnen stets zur Verfügung.

Denkmalimmobilien kaufen mit der IAM GmbH: Ihr Team

Steuerliche Vorteile durch die Denkmal-AfA

Sie möchten eine Denkmalimmobilie kaufen und von den steuerlichen Vorteilen profitieren? Dann nutzen Sie die Möglichkeit der AfA für Denkmäler: Durch die Regelung Absetzung für Abnutzung können Sie Instandhaltungs- und Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Ziehen Sie sie von Ihrem jährlichen Brutto-Einkommen ab und senken Sie so Ihre Steuerlast. Diese Option haben Sie, wenn Sie selbst im Gebäude wohnen oder wenn Sie es vermieten.

Beispielrechnung für die Denkmal-AfA

Folgendes können die Besitzerinnen und Besitzer von Denkmalimmobilien abschreiben:

  • Vom Gebäudewert (Kaufpreis abzüglich Grundstückwert) kann jährlich die lineare AfA (2 bis 2,5 Prozent) abgeschrieben werden.
  • Sie können die kompletten Sanierungskosten absetzen (9 Prozent in den ersten acht Jahren und 7 Prozent in den folgenden vier Jahren).
  • Außerdem können die Zinsen für das eventuelle Bankdarlehen abgesetzt werden.

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von zusätzlichen Faktoren wie Freibeträgen, Kindern oder weiteren Möglichkeiten zur Abschreibung ab. Die Denkmal-AfA ist bis zum 13. Jahr nach dem Kauf der Denkmalimmobilie nutzbar. Danach müssen Sie mit deutlich mehr Steuern rechnen. Unterstützung bei Ihrer Kalkulation, Ihrer Investitionsstrategie und vielem mehr erhalten Sie von Ihrem Immobilienprofi IAM GmbH. Kontaktieren Sie uns!

FAQ

Die Merkmale denkmalgeschützter Immobilien werden in drei Kategorien eingestuft:

  • künstlerischer Aspekte
  • städtebauliche Aspekte
  • geschichtliche Aspekte

Das Alter ist nicht immer ein ausschlaggebender Faktor. Entscheidend für die staatliche Finanzierung von Sanierungskosten ist häufig die Lage. Die Bedingungen werden von der jeweiligen Denkmalschutzbehörde festgelegt.

Der Besitz eines denkmalgeschützten Gebäudes hat viele Vorteile, zieht aber auch Pflichten nach sich. Baumaßnahmen müssen bei der Denkmalbehörde beantragt werden. Dafür können staatliche Förderungen und grundsätzliche Steuererleichterungen geltend gemacht werden.

In den meisten Bundesländern werden denkmalgeschützte Immobilien bei der Grundsteuer begünstigt.

Alle baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Denkmalimmobilie müssen bei der Denkmalschutzbehörde beantragt werden. Sie beziehen sich auf das jeweilige Denkmalschutzgesetz.

Ja, Denkmalimmobilien müssen nicht immer als solche gelten. Für eine Aufhebung kann bei der Denkmalschutzbehörde ein Antrag gestellt werden.